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   OVG Sachsen, 04.08.1994 - 2 S 231/94   

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OVG Sachsen, 04.08.1994 - 2 S 231/94 (https://dejure.org/1994,11936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.08.1994 - 2 S 231/94 (https://dejure.org/1994,11936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. August 1994 - 2 S 231/94 (https://dejure.org/1994,11936)
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  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.1994 - 2 S 231/94
    Eine psychogene Reaktion stellt nicht ohne weiteres eine zur Prüfungsunfähigkeit führende Erkrankung dar (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 7.10.1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz 421.0 Nr. 259).
  • VG Dresden, 02.02.2012 - 5 L 1563/11

    Die Raumtemperatur im Klassenzimmer

    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (SächsOVG, Beschl. v. 4.8.1994, 2 S 231/94).
  • VG Dresden, 24.08.2004 - 5 K 1208/04
    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache daher im Regelfall nur dann glaubhaft gemacht, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (SächsOVG, Beschl. v. 04.08.1994 - 2 S 231/94).
  • VG Dresden, 17.11.2005 - 5 K 2002/05
    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache daher im Regelfall nur dann glaubhaft gemacht, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht ( SächsOVG, Beschl.v. 4.8.1994 - 2 S 231/94 ).
  • VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der

    Die Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (SächsOVG, Beschl. v. 04.08.1994, 2 S 231/94; BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999, 2 VR 1.99, NJW 2000, 160 ff.) Andererseits muss die Anwendung des § 123 VwGO unter Beachtung der betroffenen Grundrechte und des Erfordernisses des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 479).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.1997 - 4 S 135/97

    Bildungswesen; Prüfungen; sonstiges Verwaltungsverfahren, Wiedereinsetzung -

    Die Voraussetzungen für einen Anordnungsanspruch sind im Falle der Vorwegnahme der Hauptsache deshalb nur glaubhaft gemacht, wenn eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. Schleswig-Holstein OVG, Beschl. v. 20.8.1992 - 3 M 36/92 -, DVBl. 1993, 66; vgl. hierzu insgesamt SächsOVG, Beschl. v. 4.8.1994 - 2 S 231/94).
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